Cannabis

Der Anbau von Cannabis ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt.

Ab dem 1. April kann eine begrenzte Menge Cannabis im eigenen Garten angebaut werden. Es gibt jedoch ein paar Regeln zu beachten: Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen Gärtner auf ihrem Grundstück kultivieren unter der Bedingung, dass Minderjährigen keinen Zugang haben.

Außerdem ist der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen grundsätzlich nicht erlaubt. Das hat der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BDK) zum Cannabisgesetz erklärt.

Cannabisanbau in der Gartenlaube

Auch der Anbau von Cannabis in der Gartenlaube im Schrebergarten ist untersagt. Denn der Anbau ist laut Cannabisgesetz nur am eigenen Wohnsitz erlaubt. Da Wohnen im Kleingarten ebenfalls nicht erlaubt ist, ist es damit auch der Anbau von Cannabispflanzen.

Eine Ausnahme gibt es für bestandsgeschützte Wohnnutzungen. Hier wäre der Anbau gestattet, allerdings nur innerhalb der Gartenlaube.

Der Konsum von THC-haltigem Cannabis ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden und erhöht bei längerfristigem Konsum das Risiko für psychische Erkrankungen. 

Besonders schädlich ist der Cannabiskonsum in der frühen Jugend. Vom Konsum in der Schwangerschaft wird dringend abgeraten. Mehr zu gesundheitlichen Risiken von Cannabis-Konsum lesen Sie in der Studie des Bundesgesundheitsministeriums.